03
May
Von KAB
»Wir haben es hier mit einem ungewöhnlichen Fall zu tun«, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Culemann gleich zu Beginn seiner Urteilsbegründung. Und dafür nannte er mehrere Aspekte.
Zum einen ist da der Junge, der Mitte 2017 aus einer betreuten Wohneinrichtung für Jugendliche plötzlich verschwand und erst zweieinhalb Jahre später von der Polizei zufällig entdeckt wurde. Als Beamte kurz vor Weihnachten 2019 die Wohnung des Angeklagten durchsuchten, weil es Hinweise darauf gegeben hatte, dass der Mann Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt besessen und getauscht hatte, hockte der Junge in einem Kleiderschrank im Schlafzimmer.