Neue Kreditkarten-Regeln beim Online-Shopping: So profitieren Kunden
Bei Summen unter 30 Euro gibt es künftig auch eine Einschränkung: Zahlungen ohne die doppelte Authentifizierung sind bis zu fünfmal hintereinander möglich - also bis der Gesamtbetrag von 150 Euro erreicht ist. Wenn der Kunde der Bank explizit mitteilt, dass ein Händler vertrauenswürdig ist, kann die Zweifach-Authentifizierung entfallen.
Das Ziel der neuen Richtlinie ist, den Zahlungsverkehr im Netz noch sicherer für Kunden zu gestalten und den Verbraucherschutz zu stärken.
Kunden haben durch die neuen Regelungen einige weitere Vorteile:
Bei ungenehmigten Abbuchungen, etwa bei Missbrauch durch Dritte, müssen Banken den Betrag innerhalb eines Tages zurückerstatten, nachdem sie informiert wurden.
Wurde die Karte etwa nach Verlust von Dritten belastet, haftet der Inhaber nur noch bis zu 50 Euro - zuvor waren es bis zu 150 Euro. Dies gilt jedoch nicht bei großer Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Wurden Überweisungen fehlgeleitet, sind Geldinsitute dazu verpflichtet, auf schriftliche Nachfrage jegliche nötige Informationen offenzulegen, um eine Rückerstattung zu beantragen.
Für gängige bargeldlose Zahlungsarten wie Sepa-Überweisungen oder Online-Kreditkartenzahlungen dürfen Händler künftig keine Zusatzgebühren mehr verlangen.
Autovermieter und Hotels blockten bisher häufig ohne Vorankündigung bei der Buchung Beträge auf der Kreditkarte. Dies ist ohne die explizite Zustimmung des Verbrauchers nun nicht mehr möglich