Ausländische Versandhändler haben in der Schweiz im Jahr 2019 insgesamt rund 26 Millionen Franken an Mehrwertsteuer bezahlt. Doch eigentlich hätten es mehr als 80 Millionen Franken sein müssen. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem neuen Bericht.
Längst nicht alle ausländischen Versandhändler in der Schweiz würden sich nämlich pflichtgemäss bei der Steuerverwaltung registrieren und Mehrwertsteuer abliefern, beklagen die Finanzkontrolleurinnen und -kontrolleure. Aber überprüfen und durchsetzen lasse sich dies kaum.
Gesetzeslücken führen zu Verlusten
Jährlich gelangten 30 Millionen Kleinwarensendungen in die Schweiz, so die EFK. Und auch wenn man bei einer Kontrolle unversteuerte Ware oder falsch deklarierte Sendungen finde, dann sei noch lange nicht gesagt, dass man die fälligen Steuerforderungen dann auch tatsächlich eintreiben könne.
Denn in den Ländern, in denen die ausländischen Versandhändler ihren Sitz hätten, wollten oder könnten die Behörden nicht immer Amtshilfe leisten. Deshalb schlüpften viele Versandhändlerinnen und -händler durch die Maschen des Gesetzes, was für den Schweizer Staat zu einem potenziellen Steuerausfall von 60 Millionen Franken führe.
Die Finanzkontrolle schlägt deshalb vor, dass künftig nicht mehr die Versandhändler selber steuerpflichtig sein sollen, sondern die Onlineplattformen, über welche die Versandhändler ihre Ware anbieten.