12
May
Von KAB
In der Vorlage von 2017 sollten Angehörige von Staaten ausserhalb von EU und EFTA für den Erwerb einer Wohnung eine Bewilligung brauchen, selbst wenn sie in der Schweiz Wohnsitz haben. Und diese Bewilligung wurde mit der Auflage verknüpft, die Wohnung wieder zu verkaufen, sobald der Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben wird. In der Vorlage stellte der Bundesrat zudem zur Diskussion, die Bewilligungspflicht neben Wohnliegenschaften auch auf Gewerbeliegenschaften auszudehnen und Ausländern den Erwerb von Immobilienaktien zu verbieten.