Darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen, wenn er sich nicht impfen lässt?Grundsätzlich gilt in Österreich das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Der Arbeitgeber hat demnach jederzeit - natürlich unter Einhaltung der relevanten Kündigungsfristen und -termine - das Recht, ein Dienstverhältnis ohne Angabe von Gründen zu beenden, somit auch, wenn sich Arbeitnehmer nicht impfen lassen wollen. Der Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, die Kündigung anzufechten. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Kündigung den Betreffenden erheblich schädigen würde, etwa weil mit einer langen Arbeitsplatzsuchdauer zu rechnen ist oder erhebliche Gehaltseinbußen drohen, muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen, wobei die Tatsache allein, dass sich der Arbeitnehmer nicht impfen lassen will, kein hinreichender Kündigungsgrund wäre. Vielmehr hat das Gericht eine Interessenabwägung zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an der Reduktion des Ansteckungsrisikos und dem Interesse der Ungeimpften an körperlicher Integrität vorzunehmen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass der Arbeitgeber mit der Anwendung der 3G-Regel am Arbeitsplatz oder sonstigen Anpassungen der Arbeitsumstände, etwa durch ein separates Büro ohne Kontakt zu anderen Personen, ein ähnlich effizientes und gelinderes Mittel hat. Verstößt der Arbeitnehmer gegen solche Auflagen, setzt er aber wohl jedenfalls einen Kündigungsgrund und kann möglicherweise sogar entlassen werden.
06
May
Von KAB