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26.Februar2021
Lieferando hat über 100.000 Webseiten für Gastronomie-Betriebe erstellt – die teilweise besser gefunden werden als die Original-Webseiten. Ein Kartellrechtler hält das für unfair.
Wer bei Google nach einem Restaurant sucht, um dort womöglich Essen zu bestellen, landet nicht immer automatisch auf der Website dieses Restaurants. Wie ein Rechercheteam des Bayerischen Rundfunks (BR) herausgefunden hat, betreibt der Lieferdienst Lieferando (bzw. der niederländische Mutterkonzern Just Eat Takeaway) europaweit 120.000 sogenannte Schattenwebseiten, in Deutschland allein 50.000.
Konkret bedeutet das: Die Restaurant-Website, die gar nicht vom Restaurant selbst, sondern von Lieferando betrieben wird, ist bei Google teilweise höher platziert als die Original-Website – zum Beispiel, weil sie besser suchmaschinenoptimiert ist oder als bezahlte Werbeanzeige sowieso ganz oben steht. Die Domains ähneln teilweise den Original-Domains, auch werden Namen und die Speisekarte auf den Schattenwebseiten platziert.
Sammy Khamis, Bayerischer Rundfunk
Dass diese Schattenwebseiten für Restaurantbetreiber überhaupt ein Problem sind, liegt am Geschäftsmodell von Lieferando: Für jede Bestellung, die über Lieferando abgewickelt wird, zahlen die Restaurant 13 Prozent Provision – bei diesem Modell liefern die Restaurants das Essen selbst aus. Restaurants haben also schon allein aus finanzieller Hinsicht in der Regel ein Interesse daran, dass Kundinnen Essen bestellen, ohne dass Lieferando daran beteiligt ist.
Laufen die Bestellungen aber über die Lieferando-Schattenwebseiten ein, ist eine Provisionszahlung fällig. Manche Gastronomen wussten nichts davon, dass Lieferando eine Schattenwebsite für ihren Betrieb generiert hat.
Dass eine Schattenwebseite erstellt wird, steht in den AGB
Lieferando teilt mit, dass das Erstellen einer solchen Website erstens Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, zweitens dem widersprochen werden kann und drittens es auch viele Restaurants gibt, die selbst gar keine Webseite haben und sich über diesen Service freuen.
Auf Anfrage entfernt Lieferando die Schattenwebsite eines Restaurants.
Rupprecht Podszun, Experte für Kartellrecht und Professor für Bürgerliches Recht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, gegenüber dem BR
Die Schattenwebseiten sind in gewisser Weise ein typischer Konflikt, der bei der Plattform-Ökonomie auftritt. Einerseits schafft Lieferando Nachfrage und trägt mit dazu bei, dass die Möglichkeit, bei Restaurants Essen zu bestellen und es liefern zu lassen oder abzuholen, bekannt wird. Restaurants können von dieser Markterschließung profitieren.
Andererseits entsteht bei der Zusammenarbeit mit Lieferando eine Abhängigkeit, und ein Teil des Umsatzes muss als Provision gezahlt werden. Auf Lieferando (oder andere Gastronomie-Servicedienstleister) zu verzichten, ist irgendwann nicht mehr so einfach.
Bundeskartellamt nicht aktiv
Gegenüber dem BR sagt der Experte für Kartellrecht und Professor für Bürgerliches Recht, Rupprecht Podszun von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die Schattenwebseiten seien ein Problem für die Gastronomie: "Das ist ein Verlust des direkten Zugangs zum Kunden. Die Art und Weise, wie das gemacht wird, halte ich für unfair und sicherlich für rechtlich der Überprüfung wert."
Die Vorsitzende des Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), Ingrid Hartges, sieht bei Lieferando "nahezu monopolistische Strukturen". Das Bundeskartellamt teilt auf Nachfrage des BR mit: "Derzeit führen wir kein Verfahren gegen Lieferando. Wir beobachten die Marktentwicklung aber weiterhin sehr aufmerksam."
Unabhängig von den Schattenwebseiten von Lieferando ist es immer eine gute Idee, bei Webseiten und bei Online-Shops einen Blick ins Impressum zu werfen, bevor man dort etwas bestellt.