Zusätzlich zu den Einfuhrabgaben können Gebühren für den Paketdienst anfallen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dieser die Zollanmeldung für den Empfänger durchführt. Bei der Zollanmeldung ermittelt der Zoll welche Gebühren für die Bestellung konkret fällig werden. In der Regel zeigt die Rechnung auf dem Paket, was die Bestellung enthält. So können Zollbeamte die Einfuhrabgaben ermitteln.
Wichtig: Der Paketdienst kann nur eine ausreichend gekennzeichnete Lieferung – also eine mit allen notwendigen Angaben – für den Empfänger beim Zoll anmelden. Klebt der Onlineshop zum Beispiel keine Rechnung aufs Paket, kann der Zollbeamte nicht erkennen, was die Lieferung enthält – und sie landet im Zollamt. Dort muss der Empfänger das Paket unter Vorlage der Rechnung selbst anmelden und die fälligen Steuern und Zollgebühren bezahlen.
Meldet der Paketdienst hingegen die Ware beim Zoll an, zahlt der Empfänger für diese Dienstleistung. Wie dieser Service heißt und wie hoch die Gebühr dafür ist, unterscheidet sich von Dienst zu Dienst. DHL Express etwa verlangt eine Kapitalbereitstellungsprovision in Höhe von 2 Prozent des Gesamtwerts – mindestens aber 12,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine vergleichbare Gebühr der Deutschen Post nennt sich Auslagepauschale und beträgt 6 Euro.
Übrigens: Für die Verzollung von Souvenirs aus dem Urlaub gelten andere Regeln. Mehr dazu in unserem Special Urlaubsgepäck: Die wichtigsten Regeln rund um den Zoll.