Stornierung bei langer Wartezeit möglichDie Geschäftspraxis von Onlyshop bzw. Ixo24.com gehen so nicht, sagt «Kassensturz/Espresso»-Juristin Gabriela Baumgartner. Bei unbestimmten oder unverbindlichen Lieferterminen gilt: «Wenn der Onlineshop nicht liefert, können Kundinnen und Kunden nach einer gewissen Zeit eine Mahnung schicken und nochmals eine Liefer-Frist stellen. Wird diese nicht eingehalten, kann man vom Vertrag zurücktreten.» Und bekommt natürlich auch sein Geld zurück. Der Onlyshop-Betreiber macht geltend, dass die Kunden und Kundinnen bei der Bestellung darauf hingewiesen worden seien, dass sie nicht stornieren können. Einen Beleg dafür kann er allerdings nicht vorweisen.Stornogebühren nicht zulässigStornogebühren, wie in den oben beschriebenen Fällen, sind ebenfalls so nicht zulässig, sagt die Juristin. «Es kann ja nicht sein, dass ich dem Verkäufer etwas bezahlen muss, weil er nicht liefern kann.» Eine solche Gebühr wäre nur statthaft, wenn die Käuferschaft zuvor klar darüber informiert worden wäre und explizit zugestimmt hätte. Und: Eine solche Gebühr müsste in der Bestellbestätigung festgehalten sein. Was in den beschriebenen Fällen nicht der Fall war.Nachträgliche Preiserhöhungen gehen nichtOnlyshop machte verschiedenen Kunden ein Angebot, dass man die bestellte Ware nun rasch liefern könne. Allerdings gegen einen happigen Aufpreis. Der Shop begründet dies damit, dass die Lieferanten-Preise inzwischen gestiegen seien. Doch das geht nicht, sagt Juristin Baumgartner: «Massgebend ist der Vertrag und die Bestellbestätigung, welche die Kunden erhalten haben. Und zu diesen Konditionen muss er liefern.» Alles andere ist das Risiko des Unternehmens, wenn die Ware inzwischen teurer wurde.
08
Feb
By kamagraoraljellybestellen