Hallo bitte verwechseln Sie die Dinge nicht.Originalmeldung TK55: ist, dass die Steuer auf Waren aus zweiter Hand bereits bezahlt wurde bbob1970: 2. Hand, es sei denn, es kommt außerhalb der EU, dann müssen Sie noch Mehrwertsteuer zahlen.llee: 2. Hand außerhalb der EU ist die Steuer in der Regel bereits im Ausland entrichtet.Im Ausland wird beim Kauf von 2nd Hand NL-Sachen wahrscheinlich keine Steuer bezahlt, dann sind wir sowieso bereit.Wie passt Ihr Link vom Zoll in diese Geschichte?Das ist mir immer noch ein Rätsel.Dieser Link ist nur für den privaten Kauf bei einem Second-Hand-Händler außerhalb der EU.Dies scheint mir ein seltenes Ereignis zu sein.Jetzt kommst du mit einer Story von 22 Euro Limit zurück.Diese 22 Euro sind die Sendungsbefreiung von der Mehrwertsteuer.Bei Zöllen beträgt die Sendungsbefreiung sogar 150 Euro.Dies ist vor allem bei Neukäufen außerhalb der EU sinnvoll. Und man kommt jetzt für die beschriebene Situation auf einen wertlosen Link vom Zoll, aber man kann damit nichts anfangen. Dieser enthält überhaupt keine Informationen: -> 'Do Sie erhalten Ware aus dem Ausland? ?Dann müssen Sie sich möglicherweise mit folgenden Themen auseinandersetzen: Dieses Tor ist so offen wie Wasser nass ist, Schnee ist weiß.Ja, es heißt, dass Sie den Warenwert versteuern müssen und es für die Mehrwertsteuer die gleiche sein lassen muss, wie es eine objektive Steuerbemessungsgrundlage gilt, und lassen Sie das bei Gebrauchtwaren sehr flexibel sein.In der Praxis bedeutet dies lediglich, dass Sie auf Second-Hand-Käufe außerhalb der EU keine Mehrwertsteuer zahlen.Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchersteuer, dh Sie müssen theoretisch Mehrwertsteuer außerhalb der EU bezahlen, aber wenn Sie gebrauchte Waren außerhalb der EU verkaufen, erhalten Sie keine NL-Mehrwertsteuer zurück, obwohl kein Verbrauch in NL.
[Comment edited by llee on December 21, 2020 18:20]