Mir fehlen folgende Punkte:1. Recaptcha von Google ist der einzige Anbieter der eine Lösung für Sehbehinderte bietet. Nach meiner Einschätzung heißt das dann, dass behördliche Website dieses Recaptcha nutzen dürfen, da Behörden die barriere Freiheit unterstützen müssen. Ist das tatsächlich so?2. Es gibt mittlerweile auch BOTS die mit Honeypots umzugehen wissen. Meine eigenen Untersuchungen haben auch gezeigt, dass die Abwehrrate von SPAM von Google Recaptcha am besten ist. D.h. wiederum, bin ich als Unternehmen (z.b. im Zuge einer Serviceerbringung) dazu verpflichtet ein Kontaktformular zur Verfügung zustellen. Dann bin ich in der Situation, dass die zwei Punkte unter DS-GVO unvereinbar scheinen. Denn verwende ich nicht Google recaptcha, leidet die Verfügbarkeit meines Services (ich „ersticke“ in der SPAM-Flut) oder ich nicht Datenschutz-konformes Tool wie Recaptcha und handele damit falsch.3. Aus meiner Sicht muss ein Unternehmen ein Kontaktformular für das Thema Datenschutz zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich aus Art. 12 (2) und Erwägungsgrund 63. Den jemand der die Website besucht muss nicht zwangsläufig ein Telefon oder eine E-Mail-Adresse. Ein PC zum Ausfüllen des Kontaktformulars ist jedoch vorhanden. Dies ist somit der „einfachste Weg“ der betroffenen Person die Möglichkeit zur Ausübung seiner betroffenen Rechte zu geben.
04
Sep
Von KAB