25
Apr
Von KAB
Auch sogenannte Fulfillment-Dienstleister, die für ausländische Hersteller die Dienstleistung der Lagerhaltung, der Verpackung, der Adressierung oder des Versandes anbieten (ausgenommen Post-, Paketzustell- oder sonstige Frachtverkehrsdienstleister), müssen dies sicherstellen. Erfolgt dies nicht, muss der Betreiber des Marktplatzes den jeweiligen Hersteller oder Handelsbetriebe von der Nutzung der Plattform ausschließen beziehungsweise der Fulfilment-Dienstleister hat diese Dienstleistung zu unterlassen. Geschieht dies nicht, droht eine Strafe von bis zu 8400 Euro.